Was ist Leasing?

Beim Leasing wird Ihnen das Fahrzeug zur Nutzung auf Zeit überlassen. Nach Vertragsende geben Sie das Fahrzeug im Normalfall an Ihren Vertragshändler zurück. Möchten Sie das Fahrzeug nach Vertragsende übernehmen, können Sie auch dies gerne mit dem Vertragshändler vereinbaren.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Leasing«

Die Beratung zu einer eventuellen Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich Ihr Vertragshändler übernehmen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Eine vorzeitige Beendigung kann aus verschiedenen Gründen für Sie in Frage kommen:

  • Sie interessieren sich für ein neues Fahrzeug und möchten nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten?
  • Sie möchten Ihr Fahrzeug aus finanziellen Gründen vorzeitig verkaufen oder zurückgeben?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung nur, wenn Ihr Vertrag dies vorsieht. Ist dies der Fall, gehen Sie wie folgt vor:

  • Bei einem Kreditvertrag: Sie können die Ablösesumme zum aktuellen Zeitpunkt im Servicebereich für Leasing und Kredit abrufen. Wählen Sie hier die „Details“ des jeweiligen Vertrags aus und klicken Sie auf „Ablösesumme“. Um die Ablösesumme für einen späteren Zeitpunkt zu erfahren, wenden Sie sich bitte an Ihren Opel Partner.
  • Bei einem Leasingvertrag: Die Ablösesumme für die vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrags kann Ihnen ausschließlich Ihr Opel Partner nennen. Die Stellantis Bank kann Ihnen weder telefonisch noch über den Servicebereich für Leasing und Kredit Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich ausschließlich und direkt an Ihren Opel Partner.

Opel Partner in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Sollten Sie aufgrund von Arbeitslosigkeit oder längerer Erkrankung an eine vorzeitige Beendigung denken, prüfen Sie bitte zunächst, ob Ihr Vertrag eine Leasingraten- oder Restkreditversicherung beinhaltet. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte eine Nachricht über den Servicebereich für Leasing und Kredit.

Sie haben sich noch nicht für den Servicebereich für Leasing und Kredit registriert? Unterstützung finden Sie in unserem Merkblatt zur Registrierung. Für den späteren Login benötigen Sie nur Ihre Kundennummer und Ihr eigens vergebenes Passwort.

Als Privatkunde können Sie Ihren Leasingvertrag jederzeit kündigen.  Im Rahmen der vorzeitigen Vertragsbeendigung vermindern sich zwar die von Ihnen zu leistenden Zahlungen um den Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie im Gegenzug die Leasingraten für die ursprüngliche Vertragslaufzeit im Falle einer Kündigung dennoch zahlen müssen (abgezinst und unter Herausrechnung der Mehrwertsteuer). Eine konkrete Auskunft kann Ihnen ausschließlich Ihr Opel Händler erteilen. Finden Sie Ihren Händler und lassen Sie sich persönlich beraten.

Zur Händlersuche

 

Bei Gewerbekunden ist eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrages  nicht möglich.

Bestimmte Änderungen müssen im Fahrzeug Typenschein eingetragen werden. Hierzu zählen insbesondere:

  • Aktualisierung der Anschrift des Fahrzeughalters bei Umzug
  • An- und Abmeldung des Fahrzeugs
  • Änderungen von technischen Eintragungen

Schreiben Sie uns eine Nachricht über den Servicebereich für Leasing und Kredit und teilen Sie uns hier am besten Ihre Telefonnummer mit. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wichtiger Hinweis: Wenn sich Ihre Anschrift geändert hat, aktualisieren Sie diese bitte auch unter dem Menüpunkt „Persönliche Informationen“ im Servicebereich für Leasing und Kredit.

Das Fälligkeitsdatum Ihrer Zahlung / Ihrer Einzugsermächtigung können Sie online im Servicebereich für Leasing und Kredit ändern. Rufen Sie hierfür die Details des jeweiligen Vertrags auf, indem Sie auf die Vertragsnummer klicken. Unter dem Menüpunkt „Fälligkeitsdatum“ können Sie die gewünschte Änderung vornehmen.

Hinweis: Bei Leasingverträgen können Sie zwischen dem 1. und 15. eines Monats auswählen, die Anzahl der Änderungen während der Vertragslaufzeit ist auf eine beschränkt. Bei Kreditverträgen gibt es diese Einschränkungen nicht.

Beim Leasing wird Ihnen das Fahrzeug zur Nutzung auf Zeit überlassen. Nach Vertragsende geben Sie das Fahrzeug im Normalfall an Ihren Vertragshändler zurück. Möchten Sie das Fahrzeug nach Vertragsende übernehmen, können Sie auch dies gerne mit dem Vertragshändler vereinbaren.

Es tut uns Leid zu erfahren, dass ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Kredit- bzw. Leasingvertrag ist von dem Schaden zunächst nicht betroffen. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen nicht ein.
  2. Melden Sie den Vorfall Ihrer Kfz-Versicherung.
  3. Wir erteilen Ihrer Kfz-Versicherung eine Freigabeerklärung. Hierfür benötigen wir von Ihnen folgende Angaben: Fahrzeugdaten, Eigentümerdaten, Name und Kontaktdaten der Kaskoversicherung bzw. des Unfallverursachers, Schadennummer der Versicherung, Polizzennummer der Versicherung, Schadenhöhe, Unfalltag.

Die oben genannten Daten übermitteln Sie uns am besten über eine Nachricht im Servicebereich für Leasing und Kredit. Alternativ senden Sie uns das ausgefüllte Formular Schadenmeldung zu.

Bei Vertragsabschluss fällt einmalig die gesetzliche Rechtsgeschäftsgebühr an. Bei Fahrzeugübergabe ist zudem der Restwert an den Vertragshändler zu zahlen.

Zusätzlich zur Leasingrate müssen Sie außerdem mit den laufenden Betriebskosten, die direkt durch Sie zu zahlen sind planen. Hierzu zählen beispielsweise die Versicherung (Kasko- und Haftpflichtversicherung), motorbezogene Versicherungssteuer sowie Wartungs- und Reparaturkosten.

Beim Operating Leasing werden nach Vertragsende zudem eventuell vorhandene Fahrzeugschäden sowie gefahrene Mehrkilometer abgerechnet.

Beim Restwert-Leasing garantieren Sie als Leasingnehmer die Erreichung des bei Vertragsbeginn kalkulierten Restwerts (brutto). Sofern der Fahrzeugerlös den kalkulierten Restwert nicht erreicht, sind Sie dazu verpflichtet, die Differenz an den Leasinggeber zu zahlen. Sofern der Fahrzeugerlös über dem kalkulierten Restwert liegt, wird Ihnen die Differenz gutgeschrieben. Eine gesonderte Abrechnung von Mehr- oder Minderkilometern erfolgt nicht.

Um Ihre Mobilität sicherzustellen, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig (ca. 4-5 Monate vor Vertragsende) Ihren Opel Partner. Denn je nach Wunschmodell kann es zu mehrmonatigen Lieferzeiten kommen. Unter opel.at erfahren Sie alles über die moderne Produktpalette und bei Ihrem Opel Partner erleben Sie Ihr Wunschmodell live.

Wenn der Leasingvertrag endet, geben Sie das Fahrzeug an Ihren Vertragshändler zurück. Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen der Fahrzeugrückgabe gemeinsam mit Ihrem Opel Partner ein Rückgabeprotokoll ausfüllen.

Tipp: Für eventuelle Rückfragen lassen Sie sich eine Kopie der unterzeichneten Rückgabebestätigung aushändigen.

Bei einem Operating Leasing werden nach Vertragsende eventuell vorhandene Fahrzeugschäden sowie gefahrene Mehrkilometer abgerechnet.

Bei einem Restwert-Leasing garantieren Sie als Leasingnehmer die Erreichung des bei Vertragsbeginn kalkulierten Restwerts (brutto). Sofern der Fahrzeugerlös den kalkulierten Restwert nicht erreicht, sind Sie dazu verpflichtet, die Differenz an den Leasinggeber zu zahlen. Sofern der Fahrzeugerlös über dem kalkulierten Restwert liegt, wird Ihnen die Differenz gutgeschrieben. Es erfolgt keine gesonderte Abrechnung von Mehr- oder Minderkilometern.

Zur längerfristigen Nutzung darf das Leasingfahrzeug nur Personen, die Ihrem Haushalt angehören und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen, überlassen werden. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf einen ausreichenden Versicherungsschutz und prüfen Sie im Zweifel die Angaben in Ihrem Versicherungsvertrag.

Unsere Leasingverträge werden grundsätzlich mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Dementsprechend ändert sich die Leasingrate bis zum Vertragsende nicht, auch wenn es in der Zwischenzeit Veränderungen am Kapitalmarkt gibt.

Antworten finden.

Fragen stellen.